Impressum

Aare HypoLease AG
Werner Wagner

Büro Schweiz in Basel:  Schweizer  und europäische Kunden
Filiale Deutschland in Weil am Rhein:     Deutsche Kunden


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Phone:  +41  79  545 58 06 (Sachbearbeitung - auch Whats-App)


|  Nr. |  Allgemeine Geschäftsbedingungen :    Aare HypoLease AG -   19.Juni 2024 
| 1.    | Ausschliesslichkeit / Exklusivität

Die Parteien (Auftraggeber (KUNDE))  und Auftragnehmer (Aare HypoLease) )  vereinbaren, dass es sich hier um einen Ausschliesslichkeits-/Exklusiv-Auftrag handelt. Der Auftraggeber (Kunde) bemüht sich nicht selbst um einen Abschluss der Finanzierung; sondern hierfür ist ausschliesslich der Auftragnehmer (Aare HypoLease) zuständig. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease ) obliegt demnach eine Pflicht des Tätigwerdens. Bereits abgeschlossene Verträge mit Dritten sind nach Unterzeichnung dieses Finanzierungsauftrages durch den Auftraggeber (Kunde) zu widerrufen. Der Auftraggeber (Kunde) informiert den Auftragnehmer (Aare HypoLease) schriftlich innert einer Frist von zehn (10) Bankarbeitstagen nach Abschluss des Finanzierungsauftrages / -vertrages über alle selbst unternommenen Bemühungen, eine Finanzierungsmöglichkeit für das bestimmte Finanzierungsobjekt zu erlangen.
In gar keinem Fall wird sich der Auftraggeber (Kunde) direkt mit der Geld-Quelle (Banken/Versicherungsgesellschaften/Leasinggesellschaften/Privatinvestoren etc.) ohne die schriftliche Erlaubnis des Auftragnehmers (Aare HypoLease) in Verbindung setzen.
Bei Zuwiderhandlung durch den Auftraggeber (Kunde) trifft die Auslagen- und Aufwandersatzbestimmung vollumfänglich in Kraft.
Der Finanzierungsauftrag gilt für die Besorgung folgender Finanzierungsarten:
1.1. klassische Hypothekardarlehen
1.2. Immobilienleasing
1.3. Privatinvestoren-Kredit /-Darlehen
1.4. Mobilienleasing
1.5. Bürgschaften
1.6. Bankgarantien
1.7. Beteiligungen am Invest-Objekt und Firmen/Gesellschaften

 | 2.   | Honorarzahlung 
Die Parteien vereinbaren wie im festgesetzten Finanzierungshonorar aufgeführt, ein Honorar. Der Auftraggeber ist zur Zahlung dieses Honorares unwiderruflich verpflichtet, wenn der Nachweis über einen Finanzierungsvertrag durch den Auftragnehmer (Aare HypoLease) erbracht wurde. Hierbei wird nicht differenziert zwischen einem Hypothekardarlehen- oder eines Immobilienleasingvertrages oder eines anderen Kreditgeschäftes. Die Parteien verzichten auf einen Kausalzusammenhang zwischen der Tätigkeit des Auftragnehmers (Aare HypoLease) und dem Zustandekommen des Finanzgeschäftes. Das Finanzierungshonorar wird spätestens bei Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem jeweiligen Geldgeber sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, dem Auftragnehmer (Aare HypoLease) umgehend, binnen 3 Tagen, über die Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages mit dem Geldgeber schriftlich zu informieren. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) erhält eine vollständige Kopie des unterzeichneten Finanzierungsvertrages. Die Honorarzahlung erfolgt über den zuständigen Notar oder in Absprache mit dem Geldgeber direkt. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease)  erstellt eine Honorarrechnung, die steuertechnisch wirksam ist. Der Auftraggeber (Kunde) wird die Honorarbezahlung durch die schriftliche Bankzahlungsanweisung in die Wege leiten. Ein entsprechendes Formular für die Bank wird vom Auftragnehmer (Aare HypoLease) zur Verfügung gestellt (Einzahlungsschein). Es bleibt dem Auftraggeber (Kunde) die Möglichkeit der Barzahlung gegen Quittung oder der Banküberweisung.

 | 3.   | Honorargarantie
Das Honorar ist ebenfalls fällig und sofort zahlbar, wenn der Auftragnehmer (Aare HypoLease) eine Gelegenheit zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages betreffend der Finanzierung eines bestimmten Objektes nachgewiesen hat und der Auftraggeber (Kunde) aus irgendeinem Grund den entsprechenden Geldgeber-Finanzierungsvertrag nicht mehr abschliessen will  bzw.  sich zwischenzeitlich anders entschieden hat. Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich durch seine Unterschrift auf dem Finanzierungsauftrag zur unwiderruflichen Honorarzahlung.

| 4.    | Provisionen
Wegen der Honorarberechnung, wie vorgenannt, wird eine pauschale Provision von mindestens 3,50 % des beantragten Brutto-Finanzierungsvolumens vereinbart, welche der Auftraggeber (Kunde) an den Auftragnehmer (Aare HypoLease) im nachgewiesenen Erfolgsfall mindestens zu zahlen hat. Diese pauschale Provision wird sowohl mit der nachstehenden Kundenvorauszahlung als auch mit dem vorgenannten Honorar verrechnet. Hierzu verpflichtet sich der Auftraggeber (Kunde) zur unwiderruflichen Zahlung. Das Brutto-Finanzierungsvolumen kann gemäss Finanzierungsauftrag abweichen. Das obliegt im Ermessen der geldgebenden Bank/Leasinggesellschaft/Versicherungsgesellschaft/ Geldgeber aller Art. Es ist abhängig von den Regularien des Geldgebers und den zu ermittelnden Immobilien-Expertisen. Hiernach richtet sich letztendlich das Brutto-Finanzierungsvolumen wonach der Provisionssatz von mindestens 3,50 % plus Mehrwertsteuer berechnet und dem Auftraggeber (Kunde) in Rechnung gestellt wird.

| 5.    | Nebenkosten
Die Nebenkosten für die Realisation des Finanzierungsauftrages :
5.1. Immobilienmaklerprovision
5.2. Finanzierungsmaklerprovision / -honorar / -vorauszahlung (Aare HypoLease)
5.3. Kautionen, gleich welcher Art, die im Zusammenhang zu diesem
         Finanzierungsauftrages stehen
5.4. Notarielle Unterschriftsbeglaubigungen
5.5. Kauf-Reservationsvereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer (hier : 
         Finanzierungs-Auftraggeber (Kunde))
5.6. Neugründung einer Immobilien-Objektgesellschaft (Käufer der Immobilie) / Notar /
        Handelsregister / Treuhänder
5.7. Notarielle Urkunde betreffend der Darlehens- / Immobilienleasing-
        Vertragsunterschriften 5.8. Notarielle Immobilien-Kaufurkunde
5.9. Grundbuchgebühren :   Immobilien-Kaufurkunde / neue Schuldbriefe / beglaubigter
       Grundbuchauszug werden in der Regel bis maximal 10,00 % des Netto-     
       Finanzierungsvolumens mitfinanziert. Der Auftraggeber (Kunde) zahlt vorgenannte
       10,00 % im Voraus an den Auftragnehmer (Aare HypoLease). Der Auftragnehmer
        (Aare HypoLease) veranlasst hiernach die Organisation vorgenannte neun (9)
        Punkte 5.1. bis 5.10.
5.10. Sollten Mehrkosten entstehen, so ist der Auftraggeber (Kunde) in der Pflicht diese
          Mehrkosten aus weiteren eigenen Finanzmittel zu bezahlen. Sollten irgendwelche
          Nebenkosten durch den Auftragnehmer (Aare HypoLease) im Voraus bezahlt
          werden, ohne dass der Auftraggeber (Kunde) eine Kaution oder Vorauszahlung
          geleistet hat, so verpflichtet sich der Auftraggeber (Kunde) unwiderruflich zur
          sofortigen Rückzahlung binnen 10 Bank-arbeitstagen auf das Bankkonto des
          Auftragnehmers (Aare HypoLease). Zum Beispiel können das sein : 
          Bankgebühren / Expertisenkosten / Notariatsgebühren etc.

| 6.    | Auslagen- und Aufwandersatz
Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) hat für den Fall des Abschlusses und für den Fall des Nichtabschlusses des Finanzierungsvertrages zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem jeweiligen Geldgeber sowie für den Fall der Beendigung dieses vorliegenden Finanzierungsauftrages / -vertrages, Anspruch auf Ersatz für entstandene Auslagen (wie etwa: Telefon, Porto, Fotokopien, Inserieungskosten, Reisespesen, Zeitaufwände, Gutachterkosten etc.). Für den Fall der Beendigung dieser vorliegenden Vereinbarung hat der Auftragnehmer sodann Anspruch auf Ersatz für die getätigten Aufwendungen, wobei ein branchenüblicher Ansatz Anwendung findet. Eine Zeitstunde wird mit 380,- CHF alsdann dem Auftraggeber belastet. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) ist berechtigt, Zwischenabrechnungen des bis dahin aufgelaufenen Arbeitspensum dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Alle Rechnungen beinhalten die gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mindestens jedoch zahlt der Auftraggeber (Kunde) dem Aufnehmer (Aare HypoLease) die nachgenannte Vorauszahlung von 0,50 % der Netto-Finanzierungsvolumens. Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich zur unwiderruflichen Zahlung.

| 7.    | Rechnungszahlungsfristen
Alle Rechnungen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind binnen 10 Bankarbeitstagen ohne Skonto und ohne andere Abschläge zu zahlen.

| 8.    | Beginn und Beendigung
Dieser Finanzierungsauftrag / -vertrag tritt mit Unterschrift durch die Parteien in Kraft. Die Beendigung richtet sich nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen und ist dem Vertragspartner mittels eingeschriebenem Brief zu erklären. Desweiteren richtet sich die Dauer des Finanzierungsauftrages immer nach Eingang aller geforderten Kundendaten / -dokumente. Ist ein „Auftrags-Ende“ bestimmt, so verlängert sich dieses bis zur Finanzierungsauszahlung. Nach Vorliegen aller geforderten Kundendaten / -dokumente benötigt der Auftragnehmer (Aare HypoLease) in der Regel maximal zwei (2) Monate bis zur Finanzierungsauszahlung.

| 9.    | Betreuung durch den Auftragnehmer (Aare HypoLease)
Die Betreuung seitens des Auftragnehmers, der auch als Makler tätig ist, beträgt 10 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Honorarzahlung an den Auftragnehmer durch den Auftraggeber. Diese Betreuung ist unentgeltlich. Sie beinhaltet nach Ablauf der Zinsbindungsfrist binnen der 10 Jahre die weiteren Zinskonditionsoptimierungen. Gerät der Auftraggeber in eine schwierige finanzielle Notlage, so kann er sich sofort an den Auftragnehmer wenden. Eine finanzielle Notlage kann entstehen bei: Arbeitslosigkeit – Krankheit – Unfall – Invalidität – Tod – Ehescheidung oder Konkubinatstrennung – Erbenauszahlung – Steuerüberschuldung – drohende Insolvenz – privater oder anderer Gläubigerdruck – Immobilien-schaden – mit/ohne Mobiliarschaden – etc. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in regel- oder unregel-mässigen Zeitabständen Informationen und Tipps betreffend seiner Finanzierung zu senden.

| 10. | Bonitäts- / Objekt- / Bank- Formular- und Notariatsunterlagen
Der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet sich, dem Auftragnehmer (Aare HypoLease) unaufgefordert innert fünf (5) Bankarbeitstagen seit Unterschrift dieser Vereinbarung, sämtliche Dokumente, welche für die Finanzierung und für das abzuschliessende Rechtsgeschäft von Relevanz sind (etwa alle aktuellen Bonitäts-, Objekt-, Bank-, Formular- und/oder Notariatsdokumente betreffend der Kontoeröffnung, Immobilienfinanzierung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Zinskonditionen, Amortisationsforderung, Zessionen) im Original oder in sehr gut leserlicher Kopie zur Kenntnisnahme und weiterer Bearbeitung zu übergeben. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) ist berechtigt, sich von den eingereichten Unterlagen und nicht eingereichten Unterlagen  Fotokopien anzufertigen und diese  für zehn (10) Jahre zu archivieren. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) unterstellt sich hiermit dem rechtsgültigen Datenschutzgesetz der Schweiz. Für die ordentliche Erfüllung dieses Finanzierungsauftrages / -vertrages ist es unumgänglich, dass der Auftraggeber (Kunde) dem Auftragnehmer (Aare HypoLease) alle notwendigen Unterlagen binnen vorgenannter Frist von fünf (5) Bankarbeitstagen zur Verfügung stellt. Es folgt eine separate Auflistung von allen erforderlichen Kundenbonitäts- und Objekt-Unterlagen. Verzögert sich das Beibringen der erforderlichen Unterlagen, so hat der Auftraggeber (Kunde) sämtliche Konsequenzen hieraus zu tragen. Kommt es, wie vorgenannt, zu einer Verzögerung, so ist der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet, den Auftragnehmer (Aare HypoLease) hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. Durch die Unterschrift im Finanzierungs-Allein-Auftrag / -Vertrag erklärt der Auftraggeber (Kunde), dass er die Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten hat.

| 11. | Erledigung von Anfragen
Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) nimmt in Bezug auf das vorgenannte Finanzierungsobjekt die erforderlichen Anfragen bei Ämtern, Behörden, Gesellschaften, Institutionen und dergleichen (wie insbesondere Betreibungs-/Konkurs- und Steuerämter, Banken, Pensionskassen, Treuhandbüros/Steuerberater, Versicherungsgesellschaften, Auskunftteien (wie Creditreform, ZEK, IKO, CRIF etc.), Notariate, Gutachter/Schätzer, Makler, Architekturbüros, Generalbauunternehmer, Handwerker, Arbeitgeber, Handelsregisterämter) vor. Die Anfragen durch den Auftragnehmer (Aare HypoLease) sind schriftlich vorzunehmen. Die entsprechende Vollmacht durch den Auftraggeber (Kunde) zu Gunsten des Auftragsnehmers (Aare HypoLease) wird im Anschluss erteilt.

| 12.  | Vorauszahlungen
Allfällige Vorauszahlungen seitens des Auftraggebers (Kunde) sind unverzinslich und werden mit dem späteren Honorar verrechnet. Die Vorauszahlungen an den Auftragnehmer (Aare HypoLease) werden von ihm quittiert. Für den Fall der Beendigung dieser Vereinbarung sind die geleisteten Vorauszahlungen abzüglich des Ersatzes allfälliger Auslagen zurück zu erstatten. Etwaige Nachforderungen des Auftragnehmers (Aare HypoLease) sind zulässig, wenn die Forderungen des Auftragnehmers (Aare HypoLease) gerichtlich eingetrieben werden müssen. Es wird eine Vorauszahlung für die Dossierprüfung / Bankvoranfragen / Gründung einer Objektgesellschaft / Immobilien-Gutachten / notarielle Unterschriftsbeglaubigungen / Maklerverhandlungen / Kaufvorvertrag / in Höhe von 10,00 % vereinbart. Die Mindestvorauszahlung beträgt 0,50 % des beantragten Netto-Finanzierungsvolumens. Die hier betitelte „Vorauszahlung“ kann sinngemäss auch „Kaution“ bedeuten. Es muss in jedem Fall sicher gestellt sein, dass die anfallenden Nebenkosten für die Finanzierungsrealisation in vollem Umfang bezahlt werden können.  Etwaige Bankgebührenvorauszahlungen, die der Auftragnehmer (Aare HypoLease) im Interesse des Auftraggebers (Kunde) leistet, sind unverzüglich vom Auftraggeber (Kunde) an den Auftragnehmer (Aare HypoLease) zurück zu zahlen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (Aare HypoLease) dem Auftraggeber (Kunde) eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Diese Rechnung ist vom Auftraggeber (Kunde) binnen zehn (10) Bankarbeitstagen unwiderruflich auszugleichen. Die Bankgebührenvorauszahlung tangiert nicht die Honorar- und Provisionsansprüche des Auftragnehmers (Aare HypoLease). Zudem sind die Bankgebührenvorauszahlungen / Kautionen im Brutto-Finanzierungsvolumen enthalten; sodass der Auftraggeber (Kunde) alle geleisteten Vorauszahlungen bei der Finanzierungsauszahlung zurück erhält.

| 13. | Rechtsnachfolger
Dieser Finanzierungsauftrag/ -vertrag hat auch Gültigkeit für alle Rechtsnachfolger, die im Zusammenhang mit dem zu finanzierenden Objekt stehen. Der Auftraggeber (Kunde) ist in diesem Fall verpflichtet, dem/den Rechtsnachfolger(n) alle vertraglichen Dokumente, so auch diesen Finanzierungs-Allein-Auftrag/ -Vertrag nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zu übergeben und sich die Übergabe quittieren zu lassen. Der Auftraggeber (Kunde) ist ferner verpflichtet für den Fall der Rechtsnachfolge den Auftragnehmer (Aare HypoLease) unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Hierfür wird eine Informationsfrist von fünf (5) Bankarbeitstagen eingeräumt. Ansonsten haftet der Auftraggeber (Kunde) solidarisch für die vorgenannten Honorare / Provisionen / Vorauszahlungen, die der Auftragnehmer (Aare HypoLease) für das Gelingen dieses Finanzierungsauftrages in Rechnung stellt.

| 14. | Immobilien – Objektexpertise
Der Auftraggeber (Kunde) beauftragt in seinem Namen und Rechnung eine Immobilienexpertise erstellen zu lassen. Bei Zustandekommen eines Finanzierungsvertrages kann der Geldgeber die Gutachterkosten zurück erstatten. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) bestimmt den Schätzer / Gutachter / Experten, der zudem beim Geldgeber akkreditiert ist. Der Auftrag für eine Immobilienexpertise wird dem Auftraggeber (Kunden) im Anschluss übergeben, welcher er zu unterschreiben hat. Ein solcher Auftrag für die Immobilienexpertise ist verbindlich. Die Expertise kann aus der Kostenvorauszahlung von 10,00 % des Netto-Finanzierungsvolumens durch den Auftragnehmer (Aare HypoLease) bezahlt werden. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) ist bei der Begehung der Immobilie mit dem Immobilienschätzer anwesend. Hierzu hat ihn der Auftraggeber (Kunde) rechtzeitig zuvor zu informieren um den entsprechenden Immobilienbesichtigungstermin mit ihm terminlich abzustimmen.

 | 15.  | Datenschutzklausel und Quellenschutzvereinbarung
Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) informiert zu gegebener Zeit den Auftraggeber (Kunde) über den künftigen Geldgeber. Dem Auftraggeber (Kunde) ist es nicht gestattet, irgendwelche Kontakte vor der definitiven Geldgeber-Finanzierungsvertragsunterschrift, ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers (Aare HypoLease) zu haben. Tritt der künftige Geldgeber direkt an den Auftraggeber (Kunde), - ohne Wissen des Auftragnehmers (Aare HypoLease) -, heran, so ist dem Auftraggeber (Kunde) untersagt, irgendwelche Auskünfte, gleich welcher Art, dem künftigen Geldgeber zu erteilen. In diesem Fall hat der Auftraggeber (Kunde) dem anfragenden Geldgeber auf diesen Finanzierungs-Allein-Auftrag / -Vertrag nebst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber (Kunde) dazu verpflichet, das vereinbarte Honorar / Provision in voller Höhe an den Auftragnehmer (Aare HypoLease), sowie die Immobilienexpertisenkosten an den Gutachter und sämtlichen anderen beauftragten Firmen und Personen wie zum Beispiel Architekt (Ermitteln von Baukosten, Flächen- und Kubusberechnungen, Beibringen von bestehenden Bauplänen oder Erstellen von neuen Plänen) sowie der Treuhänder (Einnahmebestätigungen, Steuerunterlagen und Vermögenslisten erstellen etc.) zu zahlen. Der Auftraggeber (Kunde) gewährt dem Auftragnehmer (Aare HypoLease) Quellenschutz während einer Dauer von 36 Monaten nach Unterschrift dieses Finanzierungs-Allein-Auftrages/ -Vertrages. Das bedeutet, dass während der Dauer von 36 Monaten die Geldgeberquelle ausschliesslich vom Auftragnehmer (Aare HypoLease) bearbeitet werden darf. Alle Folgegeschäfte, die der Auftraggeber (Kunde) direkt oder indirekt mit der Geldgeberquelle des Auftragnehmers (Aare HypoLease) während der 36 Monaten angeht, fällt in die Zuständigkeit des Auftragnehmers (Aare HypoLease). Etwaige Provisions- oder Honoraransprüche sind in diesem Fall an den Auftragnehmer (Aare HypoLease) zu zahlen. Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) verpflichtet sich dazu, dass alle Kundendaten nur im Rahmen der Finanzierungsbeschaffung verwendet werden. Eine Weitergabe der Kundendaten an unbeteiligte Dritte ist untersagt.

| 16. | Vollmachten des Auftraggebers (Kunde)
Der Auftraggeber (Kunde) erteilt automatisch in seinem Finanzierungsauftrag die Vollmacht zu Gunsten des Auftragnehmers (Aare HypoLease). Diese Vollmacht beinhaltet folgende Tätigkeiten:
16.1. Verhandlungen mit Banken / Leasingbanken / private und gewerbliche Geldgeber
16.2. Alle Versicherungsgesellschaften, die im Zusammenhang mit diesem         
          Finanzierungsauftrag stehen
16.3. Alle Auskunftsteien, die im Zusammenhang mit diesem Finanzierungsauftrag
           stehen:  16.3.1. alle Betreibungsämter (Schweiz)           
16.3.2. IKO  und  ZEK (Schweiz)           
16.3.3. alle Creditreform-Filialen (Europa)           
16.3.4. SCHUFA (Deutschland)           
16.3.5. Banque de France (Frankreich)
16.4. Alle Grundbuchämter
16.5. Alle Notariate
16.6. Alle Treuhänder / Steuerberater / Revisionsstellen
16.7. Alle Steuerämter / Finanzämter
16.8. Alle Banken, die im Zusammenhang mit diesem Finanzierungsauftrag stehen
16.9. Alle Architekturbüros / Statiker / Geometer /
16.10. Alle Katasterämter
16.11. Alle Immobilien-Gutachter
16.12. Alle Generalbauunternehmer / Bauleiter / Handwerker
16.13. Immobilienmakler, die im Zusammenhang mit diesem Finanzierungsauftrag
             stehen

| 17.  | Konventionalstrafe
Für den Fall der Zuwiderhandlung aus den vorgenannten 15 Punkten verpflichtet sich der Auftraggeber (Kunde) zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 3,50 % des beantragten Brutto-Finanzierungsvolumens. Die Leistung der Konventionalstrafe enthebt den Auftraggeber (Kunde) nicht von der Einhaltung dieser Vereinbarung. Eine Ersatzforderung für weiteren Schaden bleibt vorbehalten. Ferner ist der Auftragnehmer (Aare HypoLease) berechtigt, jederzeit eine Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen. Die Konventionalstrafe wird ebenfalls in vorgenannter Höhe fällig, wenn der Auftraggeber (Kunde) unwahre und/oder gefälschte Daten / Dokumente / Anträge dem Aufttagnehmer (Aare HypoLease) gibt. Bei vorzeitiger Kündigung oder Nichterfüllung dieses Finanzierungsauftrages durch den Auftraggeber (Kunde) bleiben alle Provisions- und Honoraransprüche zu Gunsten des Auftragnehmers (Aare HypoLease) unwiderruflich bestehen. Nichterfüllung kann z.B. sein, dass der Auftraggeber (Kunde) unvollständige, unkorrekte Daten/Dokumente liefert oder mit wesentlichen Verspätungen. Lieferung aller Daten/Dokumente hat binnen 20 Bankarbeitstagen zu erfolgen ab dem Datum der Finanzierungsauftragsunterschrift. Dem Auftragnehmer (Aare HypoLease) wäre an anderer Stelle ein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, wonach der Auftraggeber (Kunde) lastenfrei aus diesem Finanzierungsvertragsverhältnis gehen würde.

| 18. | Mahn- Betreibungs- Gerichts- und Rechtsanwaltkosten
Sämtliche Mahn-, Betreibungs-, Gerichts- und Rechtsanwaltkosten sowie Verzugszinsen, die aus diesem Vertragsver-hältnis entstehen können, die der Auftraggeber (Kunde) zu verantworten hat, gehen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers (Kunde). Der Auftragnehmer (Aare HypoLease) stellt diese nachträglich juristischen Kosten dem Auftraggeber (Kunde) gesondert in Rechnung. Diese Mehrkosten, sollten sie anfallen, anerkennt der Auftraggeber (Kunde) hiermit unwiderruflich. Es wird ein Mindestverzugszinssatz von 6,00 % pro Jahr festgelegt.

| 19.  | Zahlungen – Rechnungen – Zusammenhang
Sowohl Vorauszahlungen, wie v.g. im Punkt: 05 und 12. erwähnt – als auch Provisionen, wie im v.g. Punkt: 04. erwähnt – wie auch Honorarzahlungen, wie im v.g. Punkt: 02 und 03. erwähnt - wie auch Zwischenrechnungen, wie v.g. im Punkt: 06. erwähnt – wie auch eine mögliche Konventionalstrafe, wie v.g. im Punkt:17. erwähnt – wie auch das Mahn- Betreibungs- Gerichts- und Rechtsanwaltkostenverfahren, wie v.g. im Punkt: 18. erwähnt -  stehen immer im Zusammenhang zu der vereinbarten ursprünglichen Provisions- und Honorarhöhe von mindestens 3,50 % des beantragen Brutto-Finanzierungs- oder Leasingsvolumens. Sollte der Auftraggeber (Kunde) sich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (Aare HypoLease) in irgendeiner Form widersetzen, so entbindet es den Auftraggeber (Kunde) nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen in der Mindesthöhe der vereinbarten Provision  3,50 % und/oder dem Honorarsatz von 380,- CHF pro angefallener Arbeitsstunde, die der Auftragnehmer (Aare HypoLease) in jedem Fall  dem Auftraggeber (Kunde) in Rechnung stellen wird. Bei streitigen Auseinandersetzungen ist der Auftraggeber verpflichtet die Mahn-, Betreibungs- und Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten zusätzlich zu zahlen. Durch die Unterschrift des Auftraggebers (Kunde) werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber (Kunde) unwiderruflich anerkannt.
 

| 20. | Kündigung 

Eine Kündigung oder Stornierung, gleich welcher Vertragspartner, hat immer schriftlich mittels „eingeschriebenem Briefes“ inklusive des Kündigungsgrundes  zu erfolgen. 


 | 21. | Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen aus diesem Finanzierungsauftrag / Vertrag ist am Sitz des Auftragnehmers (Aare HypoLease). Zuständig sind die ordentlichen Gerichte. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Ausnahmen: Bei ausländischen Auftraggebern (Kunden) gelten jeweils die ortsansässigen Gerichte in welchen sich die zu finanzierenden Immobilien befinden. Ebenso können bei ausländischen Auftraggebern (Kunden) die jeweiligen ortsansässigen Gerichte bemüht werden, in welchen die Auftraggeber (Kunden) ihre Firmendomizile  und/oder  ihre Wohndomizile haben.

| 22.  | Formularitäten
Für die Realisation dieses Finanzierungsauftrages / Vertrages benötigt der Auftragnehmer (Orion Consulting AG), wie auch der Geldgeber diverse Formulare inklusive Unterschriften vom Auftraggeber (Kunden). Diese Formulare sind folgende:
22.1. Selbstauskünfte des Auftraggebers (Kunde)
22.2. Liste der erforderlichen Unterlagen (Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber
           diese Liste)
22.3. Finanzierungs-Allein-Auftrag / Vertrag
22.4. Vollmachten und Aufträge (Ämter / Gutachter / Notariate / Geldgeber /
            Auskunftteien)

| 23.  | Nebenabreden
Alle Nebenabreden sind immer schriftlich auf einer/mehreren zusätzlichen Papierseite(n) zu verfassen und von allen beteiligten Parteien mit Unterschrift, Ort, Datum der Unterschrift zu versehen. Erst hiernach erlangen mögliche Nebenabreden ihre Gültigkeit.

| 24. | Rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Auftraggebers (Kunde)
Durch die Erteilung des Finanzierungs-Allein-Auftrages / -Vertrages in welchem auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde, erlangen die vorgenannten Bedingungen unwiderruflich ihre Rechtsgültigkeit.  www.aare-hypolease.com   siehe „Impressum“. Der Auftraggeber (Kunde) anerkennt somit unwiderruflich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (Aare HypoLease).